Die Dienstleistung umfasst Küche, Badezimmer, Zimmer und Flur
Wir reinigen keine Vorhänge, Decken, Kleider oder Ledermöbel. Wir holen die Teppiche nicht ab und reinigen diese nur vor Ort.
Wir haben eine separate Seite auf unserer Website, auf der Bilder zeigen, wie wir Fenster zählen. Ein Fenster besteht entweder aus zwei Flügeln nicht bis zum Boden oder aus einem Abschnitt von der Decke bis zum Boden. Doppelfenster zählen wir als zwei Fenster. Die Balkontür zählt als ein Fenster.
Wir haben Unternehmenspartner, die ihre eigenen Promo-Codes haben. Wenn Sie Mitarbeiter eines Unternehmens sind, das mit uns zusammenarbeitet, erkundigen Sie sich bei Ihren Managern nach den Bedingungen für die Verwendung von Promo-Codes. Wir arbeiten mit Unternehmen zusammen, die Reinigungsdienste für ihre Mitarbeiter bezahlen – auch hier sollten Anzahl und Umfang der möglichen Zusatzleistungen abgeklärt werden.
Ein Bad und eine Toilette gelten als ein Badezimmer. Eine Duschkabine wird nicht mitgezählt und muss nicht gesondert bezahlt werden. Auch wenn sich Bad und Toilette in getrennten Räumen befinden, zählen sie als ein Badezimmer. Wenn Sie zwei Badezimmer oder zwei Toiletten haben, zählt dies als zwei Sanitäranlagen.
Wenn Sie Ihre Wohnung renoviert haben und statt eines Zimmers nun zwei haben - können Sie Ihre Wohnung als Einzimmerwohnung angeben. Eine Wohnküche gilt als ein Zimmer und ein Küchenanbau. Das Schlafzimmer und die Wohnküche gelten als zwei Zimmer und eine Anbauküche.
* Weitere Informationen über Boni erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
Wenn Ihr Unternehmen Partner werden und Boni für Mitarbeiter erhalten möchte, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und unser Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.